Teilnahmebedingungen für das Media-Saturn-Deutschland-Partnerprogramm

 

(A)  Die Media-Saturn-Deutschland GmbH („MSD“) ist in Deutschland und Europa ein führender Anbieter von Unterhaltungselektronik und bietet seinen Kunden täglich tiefe Preise, prägnante Werbung sowie ein riesiges Angebot an Markenprodukten. Kunden finden in den Onlineshops der Vetriebslinien MediaMarkt und Saturn die neuesten Techniktrends der Unterhaltungselektronik sowie ein breites Sortiment aus den Bereichen Computer, Mobilfunk, Neue Medien, Bücher und Haushaltsgeräten. Auch das MediaMarkt- und Saturn-Tarifewelt- Portfolio umfasst wöchentlich wechselnde Angebote.

 

(B)  Das MSD-Partnerprogramm ermöglicht es interessierten Personen, ihre Werbeumfelder – z.B. Webseite – zur Verfügung zu stellen und über diese Werbeumfelder Media-Dienstleistungen, z.B. mittels Werbemitteln – wie Banner oder Text-Links – zur Unterstützung von MSD beim Online-Vertrieb von Waren und Dienstleistungen zu erbringen. MSD stellt den Teilnehmern am MSD-Partnerprogramm nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen verschiedene Werbemittel zur Verfügung.

1.            Geltung

Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme am Partnerprogramm von MSD (nachfolgend „Partnerprogramm“).

 

2.            Vertragspartner

Vertragspartner bei der Teilnahme am Partnerprogramm wird die

Media-Saturn-Deutschland GmbH

Media-Saturn-Straße 1

85053 Ingolstadt

(nachfolgend „MSD“)

 

vertreten durch die

 

PIA Media MUC GmbH

Erika-Mann-Straße 63

80636 München

3.            Teilnahme

Ein Anspruch auf Zulassung zum oder Teilnahme am Partnerprogramm besteht nicht. Die Teilnahme am Partnerprogramm ist ferner ausschließlich juristischen Personen sowie unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen, welche bei der Teilnahme am Partnerprogramm in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (Unternehmer gem. § 14 BGB) handeln (nachfolgend: „Publisher“), erlaubt. MSD behält sich vor, die Vorlage von Nachweisen (z.B. Handelsregisterauszüge, Gewerbenachweis, Identitätsnachweis) über die Person des Publishers und dessen Berechtigung zur Teilnahme am Partnerprogramm zu verlangen. Der Publisher ist nicht berechtigt, bei Anmeldung verschiedener Accounts unterschiedliche persönliche Daten anzugeben.

 

4.            Definitionen

„Account“ ist der Zugang eines Publishers zur Online-Plattform des Partnerprogramms, wie er nach erfolgreicher Registrierung und Freischaltung durch MSD eröffnet wird. Ein Publisher kann in seinem Account verschiedene Webseiten registrieren. Jede registrierte Webseite bedarf einer gesonderten Freischaltung durch MSD.

„Banner“ ist eine Grafik- oder Animationsdatei im .gif-, .flash-, .jpeg- oder .html- Format, welche in die Werbeumfeld integriert werden kann.

Höhere Gewalt” ist ein außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Partei liegendes, außergewöhnliches und unvorhersehbares Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt der Partei, die sich auf das Vorliegen von Höherer Gewalt beruft, nicht verhindert werden kann, wie z.B. Naturkatastrophen, Unwetter, Feuer, Geiselnahme, Erdbeben, Krieg, Aufstände, Terroranschläge, Hochwasser, Pandemien etc. Als höhere Gewalt gelten jedoch nicht: Streik, Aussperrung oder die Nichtverfügbarkeit oder Störung von Kommunikationsdiensten und -infrastruktur, Verkehrsmitteln, Energie, Kraftstoffen oder Wasser.

MMSEC“ meint die MMS E-Commerce GmbH, Diese ist eine Tochtergesellschaft der MSD und betreibt die Webshops der beiden Vertriebslinien MediaMarkt und Saturn.

„Partei“ meint MSD oder den Publisher; „Parteien“ meint MSD und den Publisher gemeinschaftlich.

„Partnerprogramm“ meint das MSD Affiliate-Programm.

„Produktdatenfeed“ meint einen Datensatz, der alle Informationen zu einem Artikel, wie Produktbezeichnung und -beschreibung, Preis und Textlink in einer bestimmten Form enthält und in das Werbeumfeld integriert werden kann.

„Publisher“ meint jeden Teilnehmer am Partnerprogramm, der zur Teilnahme am Partnerprogramm berechtigt ist, sich ordnungsgemäß für das Partnerprogramm registriert und diese Teilnahmebedingungen akzeptiert hat.

„Publisher-Segment“ meint die Eingruppierung eines Publishers in eine bestimmte Vergütungsstufe anhand des von ihm angebotenen Werbeumfelds. Der Publisher kann das ihm zugeordnete Publisher-Segment über sein EasyMarketing-Konto einsehen. Soweit relevant, werden gegenwärtig im Rahmen des Partnerprogramms folgende Publisher-Segmente angeboten:

 

Publisher-Segment

Beschreibung

Content

Vermittelt hauptsächlich redaktionelle Inhalte, welche sich auch auf Angebote fokussieren können.

Coupon

Vermittelt Rabatt- oder Vorteilscoupons an Kunden.

Deal

Ausschließlicher Fokus auf rabattierte Produkte und Angebote.

Loyalty- und Cashback

Vermittelt verschiedene geldwerte Vorteile (Zugaben, Treuepunkte, Rabatte) für die Nutzung seines Werbeumfelds an seine Kunden

Other Affiliate

Publisher, die nicht vollständig einem der aufgeführten Segmente zugewiesen werden können.

 

Retargeting“ ist eine Unterform des Targetings und bezeichnet die gezielte Ansprache von Kunden, die eine gewünschte Interaktion, z.B. einen Kauf, auf einer Website bzw. in einem Online-Shop nicht durchgeführt haben.

„Sale“ ist der Verkauf von Waren und Dienstleistungen über den Webshop durch die MMSEC, welcher aufgrund des Aufrufs der Werbemittel durch einen Kunden im Werbeumfeld vermittelt wurde. Nicht als Sale gelten: Einkäufe in lokalen MSD-Märkten, Einkäufe über die MediaMarkt- bzw. Saturn-App, Verkäufe oder die Vermittlung von Download-/Content-/Gaming Cards, Gutschein(-karten/-boxen), Prepaidservices/ Reparaturdienstleistungen, Fotoservice, Lebensmitteln, Verträge mit Drittanbietern, IQOS, E-Zigaretten, Heets, Liquids und Tchibo Cafissimo Produkte. MSD behält sich vor, kurzfristig bei Vorliegen wichtiger Gründe (z.B. Produktknappheit, Lieferengpässe etc.) weitere Produkte von der Klassifizierung als Sale auszunehmen. Hierüber wird MSD den Publisher rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vor der Änderung) informieren. Eine jeweils aktuelle Liste der ausgenommenen Produkte ist im EasyMarketing Interface unter dem Reiter "Kampagnen" mit der Unterkategorie "Ausschlussartikel" zu finden.

 

Ein Sale ist bestätigt, wenn der zwischen der MMSEC und dem Kunden zustande gekommene Vertrag ordnungsgemäß durchgeführt und nicht rückabgewickelt wurde.

 

Targeting“ bezeichnet die gezielte Ansprache einer Zielgruppe über Online-Marketing-Maßnahmen aufgrund von im Vorhinein definierten Parametern, z.B. Schlüsselwörtern.

„Textlinks“ sind Querverweise zu Seiten des Webshops, die in das Werbeumfeld integriert werden können.

Webshop“ sind die von der MMSEC unter den Vertriebslinien MediaMarkt und Saturn betriebenen Webshops.

„Werbemittel“ sind von MSD zur Verfügung gestellte Produktdatenfeeds, Banner oder Textlinks und können in das Werbeumfeld integriert werden. Werbemittel dienen dem Tracking der Sales.

„Werbeumfeld“ ist das vertragsgegenständliche Internetangebot des Publishers bzw. eines Dritten, der die Nutzungsrechte an den Internetangeboten eines Publishers erwirbt, z.B. Webseiten, mobile Seiten, Social Profile, Apps etc.

 

5.            Zulassung zum Partnerprogramm, Vertragsschluss

 

5.1.         Mit Registrierung über die Partnerprogramm-Plattform unter Benennung seiner Webseite(n) sowie Angabe von E-Mail-Adresse, Vor- und Zuname, ggf. Firma, Geschäftsanschrift, Telefonnummer, Kontoverbindung und Steuernummer (Pflichtangaben) gibt der Publisher ein Angebot über die Teilnahme an dem Partnerprogramm ab. Mit der Registrierung ordnet der Publisher sein Angebot in das zutreffende Publisher-Segment ein. Die Einordnung unterliegt der Überprüfung durch MSD und kann in begründeten Fällen geändert werden. Es können nur Webseiten angemeldet werden, die auf den anmeldenden Publisher registriert sind oder zu deren Nutzung der angemeldete Publisher berechtigt ist. Die angemeldeten Webseiten müssen ein vollständiges Impressum gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen enthalten und den jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen genügen.

5.2.         Der Vertrag mit dem Inhalt dieser Teilnahmebedingungen kommt mit der vollständigen Registrierung, dem Akzeptieren dieser Teilnahmebedingungen sowie der Aktivierung des Accounts durch MSD zustande.

5.3.         MSD behält sich vor, das Angebot des Publishers zum Abschluss des Vertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

5.4.         Gegebenenfalls wird MSD den Publisher nach Eingang seines Angebots kontaktieren und weitere Informationen zu seiner Person (siehe Punkt 3 dieser Teilnahmebedingungen) und/oder den angebotenen Werbemitteln anfordern. Sollte der Publisher auf die Aufforderung, weitere Informationen vorzulegen, innerhalb von 14 (in Worten: vierzehn) Tagen nicht reagiert haben, betrachtet MSD sein Angebot als zurückgenommen. In diesem Fall kommt kein Vertrag zustande.

5.5.         Sofern MSD innerhalb von dreißig Tagen ab Eingang eines Angebots auf Teilnahme am Partnerprogramm nicht reagiert hat, gilt das Angebot als abgelehnt und es kommt ebenfalls kein Vertrag zustande.

 

6.            Unabhängigkeit der Parteien, Keine Exklusivität

Diese Teilnahmebedingungen und die Zusammenarbeit der Parteien begründet keine Gesellschaft mit Außenwirkung im Rechtsverkehr, sowie kein Arbeits-, Handelsvertreter, Kommissionär- oder Anstellungsverhältnis und ermächtigt keine der Parteien, für beide gemeinsam oder die eine andere Partei rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben oder sie in sonstiger Weise zu verpflichten oder zu vertreten. Dem Publisher ist es untersagt, das Werbeumfeld so zu gestalten, dass eine Verwechslungsgefahr mit einer von MSD betriebenen Webseite besteht.

Diese Teilnahmebedingungen begründen kein Exklusivitätsverhältnis der Parteien.

 

7.            Pflichten des Publishers

 

7.1.         Der Publisher ist verpflichtet, die Werbemittel ausschließlich bestimmungsgemäß und rechtmäßig zu nutzen und diese nicht zu verändern Der Publisher hat sein Werbeumfeld so zu gestalten und zu präsentieren, dass ausschließlich gültige Sales generiert werden. Die missbräuchliche Erzielung von Sales ist untersagt und löst insbesondere keinen Anspruch des Publishers auf Vergütung aus. Eine aufgrund von missbräuchlich erzielten Sales geleistete Vergütung ist zu erstatten. Sollte der Publisher durch Manipulationen Sales erzielen, ist MSD berechtigt die Zusammenarbeit fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.

7.2.         Die im Rahmen der Zusammenarbeit zur Verfügung gestellten Werbemittel dürfen nur in dem Werbeumfeld des Publishers eingesetzt werden. Die Nutzung dieser Werbemittel ist nur im Zusammenhang mit der Teilnahme am Partnerprogramm und im Rahmen ihrer bestimmungsgemäßen und von MSD freigegebenen Nutzung zulässig. Eine Weitergabe der Werbemittel an Dritte ist untersagt. Entscheidet sich ein Publisher zur Nutzung der Produktdatenfeeds, ist er verpflichtet, diese regelmäßig (mindestens täglich) zu aktualisieren, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

7.3.         Das Werbeumfeld ist so zu gestalten, dass es den Ruf oder die Wertschätzung der Marken „MediaMarkt“ und „Saturn“ nicht beeinträchtigt. MSD behält sich vor, vom Publisher eine Anpassung des Werbeumfelds zu verlangen, wenn und soweit dieses den Ruf oder die Wertschätzung der Marken „MediaMarkt“ oder „Saturn“ beeinträchtigen. Erfolgt innerhalb einer von MSD gesetzten Frist keine Umstellung, ist MSD berechtigt die Zusammenarbeit fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.

7.4.         Das Werbeumfeld ist ferner so zu gestalten, dass Rechte Dritter einschließlich des Urheberrechts nicht verletzt werden. Ferner verpflichtet sich der Publisher, nicht gegen geltendes Recht zu verstoßen.

7.5.         Der Publisher verpflichtet sich, ausschließlich über die angemeldete Webseite oder die angemeldeten Webseiten zu werben.

7.6.         Der Publisher verpflichtet sich, die folgenden Inhalte auf den angemeldeten Webseiten nicht zu verwenden oder diese Webseiten in einen Zusammenhang mit derartigen Inhalten zu stellen:

 

(a)        Gewaltdarstellungen, sexuell eindeutige oder pornographische Inhalte, diskriminierende Aussagen und Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigungen oder Alter

(b)        Bannerlisten oder Sites mit Klick-Aufforderung/Klick-Zwang (z. B. SMS-Versand, Forced Clicks, Paid-for-Action-Seiten)

(c)        Paid-Link Sammlungen

(d)        Feuerwaffen, andere Waffen und gewaltverherrlichende Inhalte

(e)        Drogenutensilien

(f)         Seiten, die Dialer und/oder Spyware enthalten oder beim Internetnutzer installieren

(g)        Inhalte, die gegen die guten Sitten und geltenden Gesetze oder die Rechte Dritter verstoßen

(h)        vergleichende Werbung, insbesondere aggressive vergleichende Werbung, die Probleme mit anderen Werbetreibenden erzeugen kann sowie aggressive konkurrierende Ansprüche, die nicht begründet sind

Im Zusammenhang mit der Verwendung der Werbemittel ist das Setzen von eigenen Cookies durch Layer, Add-Ons, Toolbars, iFrames im Zusammenhang mit der Teilnahme am Partnerprogramm nicht gestattet. Der Partner sichert zu, Cookies nur dann zu setzen, wenn ein vom MSD Partnerprogramm zur Verfügung gestelltes Werbemittel im sichtbaren Einsatz auf der Partner-Website ist und es zu einem freiwilligen und bewussten Klick durch den User kommt. Der Einsatz von Postview-Cookies ist nur mit vorheriger Genehmigung durch MSD gestattet. Der Einsatz von Toolbars im Zusammenhang mit der Verwendung der Werbemittel ist generell nicht gestattet. Retargeting ist nur mit vorheriger Genehmigung durch MSD gestattet.

7.7.         Die Bewerbung von MediaMarkt oder Saturn über Auktionsplattformen von Dritten ist ohne schriftliche Genehmigung nicht gestattet.

7.8.         Wenn und soweit der Publisher Social-Media-Plattformen (insbesondere, aber nicht abschließend, die Plattformen Facebook, Instagram und TikTok) als Teil seines Werbeumfelds verwendet, verpflichtet er sich,

(a)        die Vorgaben der jeweiligen Plattform für das Erstellen und Hochladen von Werbeinhalten zu befolgen;

(b)        MSD über die Durchführung von Kampagnen auf einer Social-Media-Plattform vor deren Liveschaltung zu informieren;

(c)        soweit technisch und rechtlich möglich, Nutzer, die bereits mit der offiziellen MediaMarkt- oder Saturn-Fanpage auf der jeweiligen Plattform interagiert haben bzw. sich hierfür interessieren, aktiv aus dem Targeting auszuschließen;

(d)        Facebook Product Ads und Link Ads MSD mindestens 2 Werktage im Voraus zur vorherigen Freigabe in Schriftform vorzulegen.

7.9.         Der Publisher verpflichtet sich, bei Anzeigen in Suchmaschinen (z.B. Google, Bing, Yahoo etc.) die Begriffe „MediaMarkt“ und „Saturn“ in allen relevanten Schreibweisen weder in Alleinstellung noch in Kombination mit anderen Begriffen zu verwenden.

7.10.      Der Publisher verpflichtet sich, die Waren von MSD nicht über Google Shopping oder ähnliche Preissuchmaschinen zu listen. Sales, die über Google Shopping oder entsprechende Preissuchmaschinen erzielt wurden, werden nicht zu Gunsten des Sellers berücksichtigt.  

7.11.      Dem Publisher ist es untersagt, Sales über ein gemeinsames Angebot von MSD-Waren im Zusammenhang mit Gutscheinen von Amazon sowie jeglichen weiteren Mitbewerbern von MSD zu erzielen. Gestattet ist lediglich die Bewerbung in Kombination mit Geschenkkarten von MediaMarkt oder Saturn. MSD behält sich vor, Publishern, welche die Marken „MediaMarkt“ oder „Saturn“ mit Amazon-Gutscheinen o.ä. bewerben, die Teilnahme am Partnerprogramm aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.

7.12.      Publisher, die Mailing-Partner sind, verpflichten sich, die Namen „MediaMarkt“ und „Saturn“ weder in der E-Mail-Adresse des Absenders, in der Betreffzeile der E-Mail noch im Source Code zu verwenden und stellen sicher, dass die Erkennbarkeit des Partners als Absender der Werbemail hinreichend gewährleistet ist.

7.13.      Die Bewerbung der Kampagne per Mail an unbekannte E-Mailadressen Dritter (Spam) ist unzulässig. Insbesondere hat der Publisher dafür Sorge zu tragen, dass – soweit erforderlich – nötige Einwilligungen seitens der Empfänger eingeholt werden, bevor an diese Werbe-E-Mails versendet werden.

7.14.      Der Publisher verpflichtet sich, sich regelmäßig über Änderungen des Partnerprogramms zu informieren.

7.15.      Der Publisher verpflichtet sich, Anfragen von MSD, die dem Publisher an einem Werktag zugegangen sind, innerhalb von 24 Stunden zu beantworten. Samstage sind keine Werktage im Sinne dieser Teilnahmebedingungen. Laufen die 24 Stunden an einem Tag ab, der kein Werktag ist, so ist die Anfrage am auf den Tag der Anfrage folgenden Werktag zu beantworten.

 

8.            Pflichten von MSD

 

8.1.         MSD stellt eine Plattform zur Verfügung, über die Publisher ein Angebot für die Teilnahme an dem Partnerprogramm abgeben und nach erfolgter Registrierung auf Werbemittel zugreifen können. Der Zugriff auf bestimmte Werbemittel kann einer gesonderten Freigabe nach der erfolgten Registrierung bedürfen. Ein Anspruch auf die Nutzung der Plattform zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder auf die Nutzung bestimmter Inhalte besteht nicht.

8.2.         MSD vergütet die von den Publishern generierten bestätigten Sales gemäß Ziffer 9 dieser Vereinbarung.

8.3.         MSD ist berechtigt, sich bei der Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag der Hilfe von Drittdienstleistern oder Erfüllungsgehilfen zu bedienen,

 

9.            Vergütung

 

9.1.         Pro bestätigten Sale erhält der Publisher eine Provision in Abhängigkeit vom erzielten Netto-Warenkorbwert. Die Höhe der Provision richtet sich nach dem Publisher-Segment, in welches der Publisher bei der Registrierung eingruppiert wurde:

Publisher-Segment

Höhe der Provision pro validem Sale

Content

4 (in Worten: vier) Prozent vom Netto-Warenkorbwert

Other-Affiliates (z.B.: Preisvergleicher)

3 (in Worten: drei) Prozent vom Netto-Warenkorbwert

Deal-, Loyality- und Cashbacker

2 (in Worten: zwei) Prozent vom Netto-Warenkorbwert

Coupon

2 (in Worten: zwei) Prozent vom Netto-Warenkorbwert

 

9.2.         MSD erfasst, welche Webseite Kunden, die den Webshop besuchen vor dem Aufrufen des Webshops besucht haben (sog. Multichannel-Tracking-System), um ermitteln zu können, ob der Kunde vor dem Aufruf des Webshops das vertragsgegenständliche Werbeumfeld eines Publishers besucht und das/die dort eingebundene(n) Werbemittel wahrgenommen hat. Im Rahmen dieses Tracking wird neben bezahlter Online-Werbung (z.B. Suchmaschinenwerbung, Affiliate-Werbung etc.) auch Kundeninteraktion, die nicht auf bezahlter Werbung beruht (z.B. Direktaufrufe des Webshops, Verlinkungen durch Dritte etc.) getracked. Grundlage für die Provisionierung und Vergütung der Publisher ist das Attributionsmodell im Multi-Channel-Tracking. Verwendet wird ein erweitertes Last-Click-Modell, das übergreifend für alle Webseiten-Aufrufe, unabhängig vom durch den Kunden benutzten Kanal, gilt. Ruft ein Kunde den Webshop auf, wird ein sogenannter Cookie, eine Textinformation, die im Browser auf dem Endgerät des Betrachters jeweils zu einer besuchten Website gespeichert werden kann und die Identifikation des Endgerätes bei einem erneuten Aufruf der Webseite ermöglicht, gesetzt. Das von MSD eingesetzte Tracking-System unterscheidet hierbei Webseiten-Aufrufe aufgrund von bezahlter Online-Werbung und Kundeninteraktionen, die nicht auf bezahlter Werbung beruhen. Sofern der Kunde das Setzen des Cookies akzeptiert, wird bei Webseiten-Aufrufen aufgrund von bezahlter Werbung ein „Paid-Cookie“ gesetzt, bei allen anderen Webseiten-Aufrufen ein „Non-Paid-Cookie“. Innerhalb von 30 Tagen nach dem letzten Kundenkontakt kann ein Paid-Cookie nicht von einem Non-Paid Cookie überschrieben werden. Innerhalb dieses Zeitraums kann damit ein Sale dem Publisher zugeordnet werden. Nach Ablauf dieses Zeitraums getätigte Käufe werden nicht mehr als Sale berücksichtigt. Erst nach 30 Tagen wird ein Paid-Cookie durch einen Non-Paid Cookie überschrieben. Das erweiterte Last-Click-Modell beinhaltet zusätzlich die Integration eines sog. Basket Freeze für Coupon-Publisher. Unterbricht ein Kunde nach Aufrufen des Webshops den Kaufvorgang auf der Bezahlseite des Webshops durch den Aufruf des vertragsgegenständlichen Werbeumfelds eines Publishers aus dem Publisher-Segment „Coupon“, wird für die Zuordnung des Sale der Cookie, der aufgrund des Aufrufs des vertragsgegenständlichen Werbeumfelds des Coupon-Publishers gesetzt wurde, nur berücksichtigt, wenn zwischen dem Verlassen der Bezahlseite und dem Abschluss des Kaufvorgangs mehr als 15 Minuten vergangen sind. Sind weniger als 15 Minuten vergangen, wird für die Zuordnung des Sale der vor der Unterbrechung des Kaufvorgangs gesetzte Cookie berücksichtigt. Die Zugehörigkeit des Publisher-Segments „Coupon“ wird über die Zuweisung der entsprechenden Provisionsgruppe im Affiliate-Netzwerk definiert. Im Falle von Einschränkungen seitens des durch den Kunden verwendeten Browsers (z.B. Safari 12 Trackingprotection ITP 2.1) können die im Programm hinterlegten Cookie-Laufzeiten im Einzelfall nicht immer garantiert werden, sodass in diesen Fällen gegebenenfalls kein Tracking möglich ist. MSD behält sich vor, die Logik des Attributionsmodells in angemessenen Zeiträumen zu überarbeiten. Die Publisher werden hiervon rechtzeitig in Kenntnis gesetzt.

 

9.3.         MSD erstellt für jeden Publisher bis zum 5. Werktag eines jeden Monats eine Abrechnung („Gutschrift“) über die von dem jeweiligen Publisher im Vormonat verdienten Vergütungen und sendet dem Publisher diese an das Postfach des Publishers auf der Plattform zu. Der Publisher kann die Abrechnung in seinem EasyMarketing Account im Bereich „Billing“ einsehen und herunterladen.

9.4.         MSD zahlt den in der Gutschrift aufgeführten Betrag binnen 40 Tagen nach Erstellung der Gutschrift, auf das im Publisher-Account angegebene Konto aus. Eine Auszahlung aller bestehenden Gutschriften erfolgt spätestens binnen 120 Tage nach Beendigung dieses Vertrags.

9.5.         Der Publisher verpflichtet sich, jede Abrechnung nach Erhalt zu prüfen und offensichtliche oder für ihn erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 (in Worten: dreißig) Tagen nach Erhalt in Textform zu rügen.

9.6.         Die Abrechnung der Provision erfolgt über EasyMarketing.

 

10.          Geistiges Eigentum

10.1.      Die Namen „MediaMarkt“ und „Saturn“ und das MediaMarkt- bzw. Saturn-Logo sind als Marken geschützt (nachfolgend: „Logos“). Der Publisher erkennt an, dass die Rechte an diesen Logos ausschließlich der Media-Saturn-Holding GmbH, Wankelstr. 5, 85046 Ingolstadt („MSH“) zustehen und mit diesen Teilnahmebedingungen oder der Zusammenarbeit keine Übertragung von Rechten an diesen Marken, weder ganz noch in Teilen, an den Publisher stattfindet oder beabsichtigt ist. Bei Nutzung der Logos sind die Vorgaben nach Ziffer 7.3 dieser Teilnahmebedingungen zu beachten. Die Verwendung der Logos über die Werbemittel hinaus bedarf der gesonderten Genehmigung der MSH als Rechteinhaberin.

10.2.      Die im Rahmen des Partnerprogrammes eingesetzten Werbemittel sind in Teilen urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung ist nur für den Einsatz im Rahmen des Partnerprogramms gestattet. Änderungen an den Werbemitteln oder eigene Werbeaussagen sind nicht gestattet.

10.3.      Manipulationen an den Werbemitteln oder deren nicht korrekter Einsatz führen zum Ausschluss des Partners aus dem Partnerprogramm. MSD behält sich weitergehende Ansprüche gegen den Publisher aufgrund oder im Zusammenhang mit den manipulierten Werbemitteln vor.

10.4.      Jede über das Partnerprogramm hinausgehende Nutzung der Werbemittel, insbesondere die gewerbliche Verbreitung oder Vervielfältigung, ist untersagt bzw. bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von MSD. Dies gilt auch für die Aufnahme in elektronische Datenbanken und Vervielfältigung auf CD-ROM, DVD etc.

10.5.      Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind alle Werbemittel unverzüglich (spätestens jedoch nach 24 Stunden) aus dem Werbeumfeld zu entfernen.

 

11.          Haftung und Freistellung

11.1.      Die Parteien haften – gleich aus welchem Rechtsgrund – für fahrlässig, grob fahrlässig und vorsätzlich verursachte Schäden. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist ihre Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn die Parteien einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen haben.

Soweit die Haftung der Parteien ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der jeweiligen Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

11.2.      Ist der Publisher Betreiber eines Netzwerks mit Sub-Publishern, garantiert er mit seiner Registrierung, diese Teilnahmebedingungen gegenüber seinen Sub-Publishern zu kommunizieren und deren Einhaltung durchzusetzen und zu überwachen. Er haftet vollumfassend für das Verhalten seiner Sub-Publisher und stellt MSD von allen Ansprüchen frei, die Dritte aufgrund des oder im Zusammenhang mit dem Verhalten der Sub-Publisher gegen MSD geltend machen.

11.3.      Der Publisher verpflichtet sich, im Falle eines Verstoßes gegen die Regelungen dieser Teilnahmebedingungen neben dem Ersatz eventuell hierdurch verursachter Schäden solche angemessenen Kosten und Aufwände zu tragen, die MSD zur Wahrung ihrer Interessen entstehen. Dies umfasst auch durch die hierdurch verursachte Inanspruchnahme durch einen Dritten.

11.4.      Der Publisher verpflichtet sich außerdem, für jeden schuldhaften Fall der Zuwiderhandlung gegen Bestimmungen aus diesen Teilnahmebedingungen, insbesondere gegen diejenigen unter Ziffer 7 dieser Teilnahmebedingungen, an MSD eine Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe in das billige Ermessen von MSD gestellt ist und sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls richtet und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist.

 

12.          Höhere Gewalt

12.1.      Ist die Leistungsverzögerung einer Partei durch Höhere Gewalt verursacht oder ist sie das Ergebnis Höherer Gewalt, stellt die Leistungsverzögerung keinen Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen dar und die für die Erfüllung der Leistung erforderliche Zeit wird um den Zeitraum verlängert, der dem Zeitraum der Verzögerung entspricht.

12.2.      Die von Höherer Gewalt betroffene Partei ist dazu verpflichtet, die andere Partei hierüber unverzüglich zu benachrichtigen und unverzüglich alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkung der Höheren Gewalt zu mindern.

12.3.      Wenn eine Partei auf Grund von Höherer Gewalt an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag über einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 60 Tagen oder (durch dieselbe Höhere Gewalt) über mehrere Zeiträume von insgesamt mehr als 90 Tagen gehindert ist, kann jede Partei diesen Vertrag kündigen.

13.          Compliance

13.1.      Die Parteien verpflichten sich, im Zusammenhang mit der Anbahnung und Durchführung der Zusammenarbeit keine Aktivitäten zu unternehmen, die strafbar sind oder gegen geltendes Recht oder Normen verstoßen, sei es persönlich, durch Mitglieder ihrer Gesellschaftsorgane, durch ihre Mitarbeiter oder durch von Ihnen beauftragte Dritte.

13.2.      Insbesondere und ohne Einschränkungen wird keine Partei nach dem jeweils anwendbaren und geltenden Recht kriminelle Handlungen mit wirtschaftlichem Hintergrund begehen, wie beispielsweise Betrug, Geheimnisverrat, Fälschung von Unterlagen oder Daten, das Anbieten, Versprechen oder die Gewährung von Vorteilen an ein Organmitglied oder Mitarbeiter des Vertragspartners.

13.3.      Jede Partei garantiert hiermit, dass sie während der Laufzeit der Zusammenarbeit alle anwendbaren Anti-Geldwäsche-Gesetze, die sich auf Geldwäsche, auf Vortaten zur Geldwäsche oder damit zusammenhängende Anforderungen an die Führung von Finanzunterlagen und die zugrunde liegende Berichterstattung beziehen, einhält.

13.4.      Die Parteien verpflichten sich ferner, alle notwendigen und angemessenen Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption und Geldwäsche im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit und in ihrem Verantwortungsbereich zu ergreifen.

13.5.      Jede Partei garantiert hiermit, dass sie während der Laufzeit der Zusammenarbeit weder auf einer Sanktionsliste der Europäischen Union, eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, der USA, des Vereinigten Königreichs oder der Vereinten Nationen steht noch einem entsprechenden Embargo unterliegt und dass die Durchführung der Zusammenarbeit auf keine andere Weise gegen Exportkontrollvorschriften verstößt. Jede Partei verpflichtet sich, die jeweils andere Partei unverzüglich zu informieren, falls ein Ereignis eintritt, das zu einer Verletzung gemäß Satz 1 führt.

13.6.      Verstößt eine Partei gegen diese Klausel, so ist die jeweils andere Partei berechtigt, die Zusammenarbeit mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die Kündigung ist nur möglich, wenn die kündigende Partei eine angemessene Frist zur Behebung der Verletzung gesetzt hat und die verletzende Partei die Verletzung nicht innerhalb dieser Frist behoben hat; in den in Abschnitten 1.2, 1.3 und 1.5 genannten Fällen ist die Fristsetzung jedoch nicht erforderlich. Alle sonstigen Rechte der kündigenden Partei (z.B. Schadenersatz- oder Entschädigungsansprüche) bleiben unberührt.

 

14.          Datenschutz

14.1.      Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten nach Maßgabe der Europäischen Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) (Verordnung (EU) 2016/679) und dem anwendbaren nationalen Recht (zusammen mit DSGVO nachfolgend „Datenschutzbestimmungen“). Sie verpflichten ihre bei der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigten Mitarbeiter und Bevollmächtigten, diese Ziffer 14 und die anwendbaren Datenschutzbestimmungen zu befolgen oder haben dies bereits getan.

14.2.      Die Parteien handeln als unabhängige Verantwortliche gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO und sind nicht für die Verarbeitungstätigkeiten der jeweils anderen Partei verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn die Parteien als Gemeinsam Verantwortliche oder innerhalb eines Verantwortlicher-Auftragsverarbeiter-Verhältnisses tätig sind, das jedoch durch eine gesonderte Vereinbarung geregelt wird.

 

15.          Vertragsschluss und -beendigung

15.1.      Die Teilnahme am Partnerprogramm beginnt mit der ordnungsgemäßen Registrierung des Publishers über die Webseite https://pvn.mediamarkt.de/registry-signup.do (für MediaMarkt) und https://pvn.saturn.de/registry-signup.do (für Saturn) und läuft auf unbestimmte Zeit.

15.2.      Der Publisher kann seine Teilnahme am Partnerprogramm jederzeit durch Erklärung in Textform beenden.

15.3.      MSD kann die Zusammenarbeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

15.4.      Für MSD liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn:

(a)        der Publisher nachweislich und wiederholt gegen wesentliche Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen samt Anlagen verstößt und diese Verstöße trotz Abmahnung mit angemessener Fristsetzung durch Media-Saturn mindestens in Textform (etwa per E-Mail) nicht abstellt;

(b)        über das Vermögen des Publishers ein Vergleichs- oder Insolvenzverfahren eröffnet oder die Zahlungsunfähigkeit des Publishers festgestellt wird;

(c)        der Publisher seinen Geschäftsbetrieb einstellt;

(d)        der Publisher gegen die in Ziffer 13 dieser Teilnahmebedingungen festgelegten Bedingungen verstößt;  

15.5.      Die Kündigung bedarf der Textform (z.B. E-Mail).

16.          Vertragsanpassung

MSD behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen von Zeit zu Zeit, insbesondere soweit dies aufgrund von Änderungen der Rechtslage oder für einen reibungslosen Ablauf des Affiliate-Programms erforderlich ist, und unter der Voraussetzung, dass der Publisher hierdurch nicht unangemessen nach den Geboten von Treu und Glauben benachteiligt wird, zu ändern. Die Änderungen werden den Publishern unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen im Voraus in Textform angekündigt und allen Publishern in geeigneter Weise zugänglich gemacht. Sofern kein ausdrücklicher, schriftlicher Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Zugänglichmachen erfolgt, gelten die neuen Teilnahmebedingungen als vom Publisher angenommen.

 

17.          Schlussbestimmungen

17.1.      Diese Teilnahmebedingungen stellen die gesamten Regelungen zwischen den Parteien über den Gegenstand der Zusammenarbeit dar. Nebenabsprachen bestehen nicht. Sämtliche frühere mündliche oder schriftliche Vereinbarungen werden durch diese Teilnahmebedingungen ersetzt.

17.2.      Alle Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarungen der Parteien bedürfen der Textform (elektronische Form ausreichend), sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist oder sich aus diesen Teilnahmebedingungen etwas anderes ergibt. Dasselbe gilt für die Aufhebung oder Änderung dieses Textformerfordernisses.

17.3.      Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise ungültig oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit und Durchführbarkeit des übrigen Teils dieser Teilnahmebedingungen. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung oder den Teil einer solchen Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt, den die Parteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit bei Abschluss dieser Vereinbarung bekannt gewesen wäre. Das Vorstehende gilt entsprechend, wenn dieser Vereinbarung eine Regelungslücke enthält.

17.4.      Allgemeine Geschäftsbedingungen des Publishers gelten nur, soweit diese ausdrücklich und schriftlich von MSD bestätigt werden. Unterschriften auf Lieferscheinen unter Allgemeinen Geschäftsbedingungen etc. gelten in diesem Zusammenhang nicht als schriftliche Zustimmung.

17.5.      Diese Teilnahmebedingungen sowie alle in diesem Zusammenhang entstehenden außervertraglichen Verpflichtungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus diesen Teilnahmebedingungen ergeben, ist, soweit gesetzlich zugelassen, München, Deutschland.